Wir, die Mitglieder des Vorstandes, sind neben der Mitgliederversammlung ein Organ der Ortsgruppe. Uns obliegt die ehrenamtliche Geschäftsführung der Ortsgruppe sowie die Durchführung der uns von der Landesgruppe und/oder Mitgliederversammlung übertragenen Aufgaben.
Insbesondere haben wir folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
- Erstellung der Jahresberichte und Rechnungslegung
- Erlassung von Benutzungs- und Hausordnungen
- Beschlussfassung über die Aufnahme und Streichung von Mitglieder von der Mitgliederliste
Wir, der Vorstand, sind weiterhin Rechtsorgan im Sinne der Rechts- und Verfahrensordnung des SV in 1. Instanz. Der Vorstand wird für 3 Jahre gewählt und hat jährlich auf der Jahreshauptversammlung einen Tätigkeitsbericht abzulegen und wird von der Mitgliederversammlung, sofern Einverständnis besteht, entlastet. Es besteht eine Eigenverantwortlichkeit jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes für sein von ihm verwaltetes Ressort.